Petanque-Regeln des DPV
gemas der F.I.P.J.P.


Allgemeine Bestimmungen


Artikel 1 - Die Mannschaften

Petanque ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen:
3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplette).
Es konnen sich ebenfalls gegenuberstehen:
2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette),
1 Spieler gegen 1 Spieler (Tete-a-tete).

Beim Triplettes hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfugung, bei Doublettes und Tete-a-tete hat jeder Spieler drei Kugeln.

Jede hiervon abweichende Spielweise ist verboten.


Artikel 2 - Eigenschaften der zugelassenen Kugeln

Petanque wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:
1. Sie mussen aus Metall sein.
2. Einen Durchmesser zwischen 7,05 cm (Minimum) und 8 cm (Maximum) haben.
3. Mit einem Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm (Maximum).
Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe mussen auf den Kugeln
eingraviert und immer lesbar sein.
4. Sie durfen weder durch Hinzufugen von Metall noch durch Einbringen von Sand
verandert worden sein.
Generell durfen die Kugeln nach der Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine Art gefalscht und keiner Verformung oder Veranderung unterzogen werden. Insbesondere darf die vom Hersteller vorgegebene Harte durch nachtragliches Ausgluhen nicht abgeandert werden.

Name und Vorname oder die Initialen des Spielers durfen jedoch nachtraglich eingraviert werden sowie verschiedene Logos und Siegel gemas dem Leistungsverzeichnis (?Cahier de Charges") zur Herstellung von Kugeln.


Artikel 2a - Strafen fur nicht regelgerechte Kugeln

Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nach Art. 2.4. schuldig macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen, ebenso sein oder seine Mitspieler.
Die folgenden zwei Falle konnen eintreten:

?Gefalschte" oder ?ausgegluhte"Kugeln: Die Lizenz des Spielers wird fur eine in der DPV-Rechtsordnung festgelegte Zeitdauer eingezogen, ungeachtet weiterer Masnahmen durch den zustandigen nationalen Disziplinarausschuss.

Sollte bei einem dieser beiden Falle der Spieler nicht Eigentumer der Kugeln und der Name des Eigentumers bekannt sein, wird diesem die Lizenz entzogen fur eine Zeitdauer, die in der Disziplinarordnung seines nationalen Verbandes festgelegt ist.

Wenn eine Kugel zwar nicht verfalscht, aber durch Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhalt oder nicht den unter Art. .2.1, 2.2 oder 2.3 aufgefuhrten Normen entspricht, mus der Spieler sie austauschen. Erdarf auch den kompletten Kugelsatz ersetzen.

Durch Spieler formulierte Reklamationen nach Art. .2.1, 2.2 oder 2.3 sind nur vor Beginn eines Spieles zulassig. Die Spieler sind deshalb gehalten, sich davon zu uberzeugen, dass ihre Kugeln und die ihrer Gegner den festgelegten Normen entsprechen.

Auf Art. 2.4 gestutzte Reklamationen sind wahrend des ganzen Spieles zulassig, durfen jedoch nur zwischen zwei Durchgangen eingebracht werden. Wenn sich ab dem dritten Durchgang die Reklamation bezuglich der Kugeln des Gegners als unbegrundet herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefugt.

Fur den Fall, dass eine Kugel geoffnet wurde, liegt die Verantwortung bei dem Reklamierenden. Ergibt sich, dass die Kugeln einwandfrei sind, muss sie der Reklamierende bezahlen oder ersetzen; er kann jedoch nicht zum Ersatz fur daruber hinausgehende Schaden gezwungen werden.

Der Schiedsrichter oder die Jury konnen immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines Spieles, eine Prufung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler durchfuhren.


Artikel 2b - Eigenschaften der zugelassenen Zielkugeln

Die Zielkugeln sind aus Holz. Zielkugeln aus synthetischem Material mussen das Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P zugelassen sein und den Normen, die im Leistungsverzeichnis (?Cahier de Charges")festgelegt sind, entsprechen.
Der Durchmesser muss zwischen 25 mm (Minimum) und 35 mm (Maximum) betragen.
Gefarbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulassig.


Artikel 3 - Lizenzen

Die Lizenz muss gemas den Rechtsvorschriften des DPV ausgestellt sein und muss insbesondere ein gesiegeltes Passbild sowie die Unterschrift des Inhabers beinhalten.
Vor Beginn eines Wettbewerbes muss jeder Spieler seine Lizenz vorlegen. Er muss sie ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht an der Einschreibung hinterlegt ist.


Artikel 4 - Auswechseln von Kugeln oder Zielkugeln

Es ist den Spielern verboten, Kugeln oder Zielkugeln im Verlauf des Spieles zu wechseln, auser in folgenden Fallen:
1. Sie sind unauffindbar, wobei die Zeit zum Suchen auf funf Minuten limitiert ist.
2. Wenn sie zerbrechen, zahlt nur das groste Bruchstuck. Sind noch Kugeln zu spielen,
so wird das groste Bruchstuck sofort, nach eventuell erforderlicher Messung, durch
eine Kugel/Zielkugel mit gleichem oder ahnlichem Durch-messer ersetzt. Bei der
nachsten Aufnahme darf der betroffene Spieler den kompletten Kugelsatz austauschen.


Das Spiel

Artikel 5 - Regelgerechte Spielfelder

Petanque wird auf jedem Boden gespielt. Die Veranstalter oder der Schiedsrichter konnen den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In diesem Fall muss das Spielfeld bei nationalen und internationalen Meisterschaften mindestens 15 m in der Lange und 4 m in der Breite betragen.

Bei anderen Wettbewerben kann der DPV eventuelle Abwei-chungen von diesen Mindestmasen erlauben oder es den angeschlossenen Landesverbanden ermoglichen, den Abweichungen zuzustimmen. Dabei durfen die Abmessungen von 12 m x 3 Meter jedoch nicht unterschritten werden.

Wenn das Spielfeld z.B. von Balken umgeben wird, mussen sich diese jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 30 cm befinden. Eine Auslinie umgibt das Spielfeld in einer maximalen Entfernung von 4 m.

Diese Bestimmungen gelten auch bei besonders abgegrenzten Spielfeldern ( ?Carres d'honneur").

Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die Moglichkeit, die Vorrunden- (?poules") oder die Entscheidungsspiele (?cadrage") nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu spielen.


Artikel 6 - SpielbeginnE Regeln zum Kreis

Die Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften das Spielgelande aussuchen darf und als erste die Zielkugel wirft.
Wenn ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen wird, mus die Zielkugel auf diesem Feld angeworfen werden. Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters durfen die beiden Mannschaften kein anderes Spielfeld auswahlen.

Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wahlt den Punkt des Abspieles und zeichnet auf den Boden einen Kreis, in den die Fuse jedes Spielers ganz hineinpassen. Der Durchmesser mus mindestens 35 cm und hochstens 50 cm betragen.
Dieser Wurfkreis muss in einem Abstand von mehr als einem Meter von jedem Hindernis oder von der Grenze zu verbote-nem Gelande entfernt sein; bei Wettbewerben auf ?freiem" Spielgelande (ohne begrenzte Spielfelder) mus er mindestens 2 Meter von dem nachsten benutzten Wurfkreis entfernt sein.

Die Mannschaft, die die Zielkugel wirft, muss alle alten Wurfkreise in der Nahe des neuen Wurfkreises loschen.

Der Kreis darf wahrend der laufenden Aufnahme vollstandig gereinigt werden. Er muss jedoch danach oder spatestens vor dem ersten Kugelwurf der nachsten Aufnahme in seinen ursprunglichen Zustand versetzt werden.

Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelande.

Die Fuse mussen sich im Innern des Wurfkreises befinden und durfen nicht uber ihn hinausreichen. Sie durfen ihn weder verlassen noch durfen sie angehoben werden, bis die geworfene Kugel den Boden beruhrt hat. Auch andere Korperteile durfen den Boden auserhalb des Wurfkreises nicht beruhren. Ausnahmen sind lediglich bei Behinderten gestattet.
Behinderte Spieler im Rollstuhl mussen darauf achten, dass der Wurfkreis so zwischen den Radern liegt, dass die Fusstutze des Rollstuhles sich auf Hohe des Kreisrandes befindet.
Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet nicht, dass dieser auch als erster spielen muss.


Artikel 7 - Entfernungen beim Wurf der Zielkugel

Die von einem Spieler geworfene Zielkugel ist gultig, wenn:
1. der Abstand der Zielkugel bis zum nachstgelegenen Punkt des Wurfkreisrandes
mindestens 4 Meter und hochstens 8 Meter fur ?Minimes",
mindestens 5 Meter und hochstens 9 Meter fur?Cadets",
mindestens 6 Meter und hochstens 10 Meter fur ?Juniors" und ?Seniors"
betragt;
2. der Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und von der Grenze
zu verbotenem Gelande befindet;
3. die Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und vom nachsten Punkt
der Grenze zu einem verbotenen Gelande entfernt liegt;
4. Die Zielkugel muss fur einen Spieler sichtbar sein, der mit beiden Fusen und
in aufrechter Korperhaltung im Innern des Wurfkreises steht. Im Falle einer
Anfechtung entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar, ob die Zielkugel
sichtbar ist.

Beim nachsten Durchgang wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem die Zielkugel am Ende der vorhergegangenen Aufnahme lag, auser in folgenden Fallen :
- Der Wurfkreis ware weniger als 1 Meter von einem Hindernis oder von der Grenze
zu einem verbotenen Gelande entfernt.
- Es ware nicht moglich, die Zielkugel auf die grostmogliche Entfernung zu
werfen.
Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis in der vorgeschriebenen Mindestentfernung vom Hindernis oder von der Grenze zu verbotenem Gelande.
Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in entgegengesetzter Richtung des vorhergehenden Durchganges zuruckgehen, bis er die Zielkugel auf die grostmogliche Entfernung werfen kann; aber nicht weiter. Diese Moglichkeit ist jedoch nur zulassig, wenn die Zielkugel in keiner Richtung auf die grostmogliche Entfernung geworfen werden kann.

Wenn nach drei aufeinanderfolgenden Wurfen durch dieselbe Mannschaft die vorgeschriebenen Bedingungen (wie oben aufgefuhrt) nicht erfullt sind, wird die Zielkugel der gegnerischen Mannschaft ausgehandigt, die ebenfalls drei Versuche hat und die den Wurfkreis unter den obengenannten Bedingungen zuruckverlegen darf. Wenn diese Mannschaft bei drei Wurfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis nicht mehr verandert werden.

In jedem Fall behalt die Mannschaft das Recht, welche die Zielkugel nach den ersten drei Wurfen verloren hat, die erste Kugel zu spielen.


Artikel 8 - Gultige Zielkugel

Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gultig und wird erneut geworfen, ohne dass dieser Wurf auf die drei erlaubten angerechnet wird.

Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt
ist, hat der Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden. Wird die Beanstandung fur zulassig erkannt, so wird die Zielkugel erneut geworfen und die Kugel erneut gespielt.

Wenn der Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gultig angesehen und Reklamationen sind dann nicht mehr erlaubt.

Die Zielkugel darf nur dann erneut geworfen werden, wenn beide Mannschaften den Wurf als ungultig anerkannt haben oder wenn der Schiedsrichter so entschieden hat. Sollte sich eine Mannschaft davon abweichend verhalten, verliert sie das Recht zum Werfen der Zielkugel.


Artikel 9 - Ungultige Zielkugel

Die Zielkugel ist in folgenden 6 Fallen ungultig :
1. Wenn sie sich, nachdem sie geworfen wurde, nicht in den unter Artikel 7
beschriebenen Grenzen befindet.
2. Wenn sie im Verlauf eines Durchganges auf verbotenes Gelande gelangt, auch wenn sie
auf erlaubtes Spielge-lande zuruckkehrt.
Die Zielkugel ist gultig, wenn sie auf der Grenze des Spiel-gelandes liegt. Sie ist
nur ungultig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem
verbotenen Gelande oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollstandig
uberschritten hat. Als verbotenes Gelande ist auch eine Pfutze anzusehen, auf der
die Zielkugel frei schwimmt.
3. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelande befindet, ihre Lage aber so verandert wird,
dass sie (entsprechend Artikel 7) vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist.
Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungultig, wenn sie durch eine Kugel verdeckt wird.
Um beurteilen zu konnen, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der Schiedsrichter
eine Kugel zeitweise entfernen.
4. Wenn die Zielkugel so verandert wird, dass sie auf mehr als 20 Meter (fur Senioren
und Junioren) bzw. 15 Meter (fur Cadets und Minimes) oder weniger als 3 Meter
entfernt vom Wurfkreis liegen bleibt.
5. Wenn ihre Lage so verandert wird, dass sie unauffindbar ist, wobei die Zeit zum
Suchen auf funf Minuten limitiert ist.
6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes Gelande befindet.


Artikel 10 - Veranderungen des Spielgelandes E Strafen

Grundsatzlich ist es den Spielern verboten, eventuelle Masnahmen zur Veranderung des Spielgelandes vorzunehmen. Es ist den Spielern ausdrucklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelande befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verandern oder zu zerdrucken.

Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit fur einen Wurfpunkt (?donnee") erkunden, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an dieser Stelle beruhrt. Jedoch darf der Spieler (der sich darauf vorbereitet zu spielen) oder gegebenenfalls ein Spieler seiner Mannschaft das Loch schliesen, das durch die unmittelbar davor gespielte Kugel entstanden ist.

Im Fall der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht sich der Spieler folgende Masnahmen zu:
1. Verwarnung.
2. Annullierung der gespielten oder der zu spielenden Kugel.
3. Ausschlus des schuldigen Spielers fur eine Aufnahme.
4. Ausschlus des schuldigen Spielers fur das Spiel.
5. Disqualifikation der schuldigen Mannschaft.
6. Disqualifikation beider Mannschaften fur den Fall des schuldhaften Einverstandnisses.


Artikel 11 - Verdeckte oder bewegte Zielkugel

Wenn die Zielkugel im Verlauf eines Durchganges unvermutet durch ein Blatt oder ein Stuck Papier verdeckt wird, sind diese Gegenstande zu entfernen.

Wenn zum Beispiel die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel durch die Einwirkung des Windes oder wegen einer Boden- unebenheit bewegt wird, so wird sie auf ihren ursprunglichen Platz zuruckgelegt, vorausgesetzt, der ursprungliche Platz war markiert.

Dasselbe geschieht, wenn die Zielkugel unabsichtlich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer, einen beweglichen Gegenstand (z.B. eine Kugel/ Zielkugel aus einem anderen Spiel) oder durch ein Tier in ihrer Lage verandert wird.
Wird die Zielkugel durch eine in dieser Aufnahme gespielte Kugel bewegt, bleibt sie gultig.

Um jede Anfechtung zu vermeiden, mussen die Spieler die Zielkugel markieren. Waren die Kugeln oder die Zielkugel nicht markiert, ist eine Reklamation unmoglich.


Artikel 12 - Zielkugel gerat auf ein anderes Spielfeld

Wenn im Verlauf eines Durchganges die Zielkugel auf ein anderes Spielfeld gerat, das begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gultig unter dem Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 9
.
Die Spieler, welche diese Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das Ende des Durchganges, der durch die Spieler begonnen wurde, die das betreffende Spielgelande/-feld benutzen, um dann ihren eigenen Durchgang zu beenden.

Die Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, mussen Geduld und Hoflichkeit aufbringen.

In der folgenden Aufnahme kehren die Spieler wieder auf ihr bisheriges Spielfeld zuruck.
Artikel 13 - Ungultige Zielkugel
Wird im Verlauf eines Durchganges die Zielkugel ungultig, so konnen sich drei Moglichkeiten ergeben:

1. beide Mannschaften verfugen jeweils noch uber mindestens eine zu spielende Kugel:
Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).

2. nur eine Mannschaft verfugt noch uber mindestens eine zu spielende Kugel:
Diese Mannschaft bekommt so viele Punkte zugesprochen, wie sie noch zu spielende
Kugeln zur Verfugung hat.
3. keine Mannschaft verfugt noch uber zu spielende Kugeln:
Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).


Artikel 14 - Angehaltene Zielkugel

1. Wenn die weggeschossene Zielkugel durch einen Schiedsrichter oder einen Zuschauer
angehalten wird, behalt sie ihre neue Position.
2. Wird die weggeschossene Zielkugel durch einen Spieler angehalten, so hat dessen
Gegner drei Moglichkeiten:
a) Er lasst die Zielkugel in ihrer neuen Position.
b) Er legt sie an ihren ursprunglichen Platz zuruck.
c) Er legt die Zielkugel auf einen Punkt, der sich auf der Verlangerung der
Strecke zwischen dem ursprunglichen Platz der Zielkugel und dem Platz
befindet, an dem sie angehalten wurde, aber hochstens auf 20 Meter
(fur Senioren und Junioren) bzw. 15 Meter (fur Cadets und Minimes), und
zwar so, dass die Zielkugel sichtbar ist.

Die Punkte b) und c) konnen nur angewendet werden, wenn die Zielkugel vorher markiert war. War die Zielkugel nicht markiert, bleibt sie in ihrer neuen Position.
Uberquert die weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelande und kommt zuruck, um dann auf dem Spielgelande zum Stillstand zu kommen, ist sie ungultig, wobei Artikel 13 zu beachten ist.


Artikel 15 - Wiederanwurf der Zielkugel

Wenn die Zielkugel im Verlauf eines Durchganges das erlaubte Spielgelande verlassen hat und somit ungultig ist, wird sie fur den nachsten Durchgang aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem sie lag, bevor sie das Spielgelande verlassen hat.

Dies geschieht unter Beachtung des Artikel 7:
1. Der Wurfkreis kann im Abstand von 1 Meter von jedem Hindernis und von der Grenze zu
verbotenem Gelande entfernt gezeichnet werden.
2. Die Zielkugel kann auf alle reglementierten Entfernungen geworfen werden.



Die Kugeln

Artikel 16 - Das Werfen der Kugeln

Die erste Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft gespielt, die den Losentscheid oder den vorhergehenden Durchgang gewonnen hat.

Der Spieler darf keine Hilfsmittel benutzen oder Markierungen vornehmen, um seine Kugel ins Ziel zu bringen oder um seinen Wurfpunkt zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte Kugel spielt, ist es ihm nicht erlaubt, eine weitere Kugel in der anderen Hand zu halten.
Die Kugeln mussen einzeln gespielt werden.

Geworfene Kugeln durfen nicht nocheinmal gespielt werden. Ausnahme: Kugeln, die zwischen Wurfkreis und Zielkugel durch eine Kugel oder Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier, ein bewegliches Objekt (Ball usw.) angehalten oder von Ihrer Bahn abgelenkt werden sowie der in Artikel 8, zweiter Absatz beschriebenen Situation.

Es ist verboten, die Kugeln oder die Zielkugel anzufeuchten.

Befindet sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelande, dann muss der Gegner spielen und dies abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des Spielgelandes befindet.
Wenn sich nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuss keine Kugel mehr innerhalb des Spielgelandes befindet, gelten sinngemas die Bestimmungen des Artikel 29.


Artikel 17 - Verhalten der Spieler und Zuschauer

Wahrend der regularen Zeit, die ein Spieler benotigt, um seine Kugel zu spielen, mussen die anderen Spieler und die Zuschauer auserste Ruhe einhalten.

Die Gegner durfen weder umhergehen, noch gestikulieren oder irgend etwas tun, was den Spieler storen konnte. Nur die Partner des Spielers durfen sich zwischen der Zielkugel und dem Wurfkreis befinden.

Die Gegner mussen sich seitlich hinter der Zielkugel oder seitlich hinter dem Spieler aufhalten. Sie mussen sowohl vom Spieler als auch von der Zielkugel einen Abstand von mindestens 2 Meter einhalten.

Die Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten, konnen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Verhalten nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter beibehalten.


Artikel 18 - Probewurf und Kugeln aus dem Spielfeld

Es ist nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel zur Probe zu werfen. Spieler, die sich nicht an diese Regel halten, konnen mit den in Artikel 10 genannten Strafen belegt werden.
Kugeln, die im Verlauf eines Durchganges das zugeteilte Spielfeld verlassen sind gultig (ausgenommen Artikel 19 trifft zu).


Artikel 19 - Ungultige Kugeln

Eine Kugel ist ungultig, sobald sie verbotenes Gelande uberquert. Die Kugel ist gultig, wenn sie auf der Grenze des Spielgelandes liegt. Sie ist nur ungultig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem verbotenen Gelande oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollstandig uberschritten hat.

Wenn eine Kugel danach auf das Spielgelande zuruckkehrt, sei es wegen einer Bodenunebenheit oder dass sie von einem beweglichen oder unbeweglichen Hindernis abprallt, muss sie sofort aus dem Spiel genommen werden und alles, was sie nach dem Passieren des verbotenen Gelandes verandert hat, wird in den ursprunglichen Zustand zuruckversetzt.

Jede ungultige Kugel muss sofort aus dem Spiel genommen werden; andernfalls wird sie gewertet, sobald eine weitere Kugel gespielt ist.


Artikel 20 - Angehalten Kugeln

Eine Kugel, die durch den Schiedsrichter oder einen Zuschauer angehalten wird, behalt die Position, in der sie liegenbleibt.

Eine Kugel ist ungultig, wenn sie von einem Spieler angehalten wird, von dessen Mannschaft sie gespielt wurde.

Eine gelegte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler angehalten wird, kann nach Belieben des Spielers nochmals gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie zur Ruhe kommt.
Wenn eine Kugel geschossen (oder mit ihr geschossen) wurde und diese durch einen Spieler angehalten wird, kann der Gegner des Spielers, der den Fehler begangen hat,

1. sie an dem Platz liegenlassen, an dem sie zur Ruhe gekommen ist,
2. in dem Fall, dass sie markiert war, sie auf einen Punkt legen, der sich auf der
Verlangerung der Strecke zwischen dem ursprunglichen Platz der Kugel und dem Platz
befindet, an dem sie zur Ruhe gekommen ist; jedoch nur auf zugelassenem
Spielgelande.

Ein Spieler, der eine Kugel absichtlich anhalt, ist sofort fur das laufende Spiel zu disqualifizieren; ebenso seine Mitspieler.


Artikel 21 - Zeitvorgabe

Sobald die Zielkugel geworfen ist, verfugt jeder Spieler uber maximal eine Minute, um seine Kugel zu spielen. Diese Frist lauft von dem Zeitpunkt an, an dem die Zielkugel oder die zuvor gespielte Kugel zur Ruhe gekommen ist und, wenn ein Punkt gemessen werden muss, nachdem die Messung abgeschlossen ist.

Diese Bestimmungen gelten auch fur das Werfen der Zielkugel nach jedem Durchgang.
Halt sich ein Spieler nicht an diese Bestimmungen, so zieht er sich die in Artikel 10 geregelten Masnahmen zu.


Artikel 22 - Kugeln, die bewegt werden

Wenn eine Kugel, die bereits zur Ruhe gekommen war, sich durch Einwirkung des Windes oder wegen einer Bodenunebenheit bewegt, wird sie auf den ursprunglichen Platz zuruckgelegt. Dasselbe gilt fur eine Kugel, die unabsichtlich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer oder irgendeinen beweglichen Gegenstand sowie durch ein Tier bewegt wird.

Um jede Anfechtung zu vermeiden, mussen die Spieler die Kugeln und die Zielkugel markieren. Keinesfalls ist eine Reklamation bezuglich der Kugeln oder einer Zielkugel erlaubt, die nicht markiert waren. Der Schiedsrichter kann dann nur die neue Lage der Kugeln oder der Zielkugel auf dem Spielgelande feststellen.

Dagegen bleibt eine Kugel, die durch eine andere Kugel aus dem eigenen Spiel bewegt wurde, an dem neuen Platz liegen.


Artikel 23 - Falsche Kugeln gespielt

Ein Spieler, der unabsichtlich eine andere Kugel als seine eigene spielt, zieht sich eine Verwarnung zu. Die Kugel ist fur diesen Wurf gultig, muss aber dann sofort ausgetauscht werden, gegebenenfalls nach einer Messung.

Im Wiederholungsfall wahrend eines Spieles wird seine Kugel annulliert und alles, was sie bewegt hat, wird in die ursprungliche Lage zuruckversetzt.

Bevor ein Spieler spielt, muss er seine Kugel von allen ihr anhaftenden Fremdkorpern und Schmutzspuren reinigen, andernfalls treten die in Artikel 10 geregelten Masnahmen in Kraft.

Es ist den Spielern verboten, die bereits gespielten Kugeln vor dem Ende eines Durchganges aufzuheben.


Artikel 24 - Nicht regelgerecht gespielte Kugeln

Jede nicht regelgerecht gespielte Kugel ist ungultig und alles, was sie hierbei bewegt hat, wird in die ursprungliche Lage zuruckversetzt, wenn markiert war.

Dieselbe Regel gilt fur eine Kugel, die aus einem anderen Wurfkreis gespielt wurde, als die Zielkugel.

Der Gegner hat jedoch das Recht, die ?Vorteilsregel" anzuwenden und den Wurf zu akzeptieren. In diesem Fall ist die gespielte oder geschossene Kugel gultig und alles, was sie bewegt hat, bleibt in der neuen Position.



Punkte und Messung

Artikel 25 - Entfernen der Kugeln zum Messen

Fur die Messung eines Punktes ist es erlaubt, die Kugeln und Hindernisse, die zwischen der Zielkugel und der zu messenden Kugel liegen (nachdem sie markiert worden sind), vorubergehend zu entfernen.

Nach dem Messen sind die entfernten Kugeln und Hindernisse an ihren ursprunglichen Platz zuruckzulegen.

Konnen die Hindernisse nicht entfernt werden, so ist die Messung unter Zuhilfe eines Zirkels oder anderer geeigneter Mittel durchzufuhren.


Artikel 26 - Messen der Punkte

Das Messen eines Punktes obliegt dem Spieler, der die letzte Kugel gespielt hat oder einem seiner Mitspieler. Die Gegner haben danach immer das Recht, durch einen ihrer Spieler zu messen.

Der Schiedsrichter kann jederzeit wahrend eines Spieles, gleich von welchem Spieler, zum Messen gebeten werden; seine Entscheidung ist unanfechtbar.

Die Messungen mussen mit geeigneten Messgeraten durchgefuhrt werden; jede Mannschaft muss im Besitz eines Messgerates sein. Es ist insbesondere verboten, Messungen mit den Fusen durchzufuhren. Spieler, die diese Vorschrift missachten, konnen nach Artikel 10 bestraft werden, falls sie nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter weiterhin regelwidrig handeln.


Artikel 27 - Kugeln aufheben vor Punktfeststellung

Eine nicht markierte Kugel ist ungultig, wenn sie am Ende eines Durchganges vor der Feststellung der Punktezahl weggenommen wird.


Artikel 28 - Bewegen von Kugeln oder Zielkugel

Wenn ein Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel in ihrer Lage verandert (verschiebt), so ist der Punkt fur die Mannschaft dieses Spielers verloren.
Wenn der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder eine Kugel bewegt oder verschiebt, und wenn nach einer erneuten Messung der Punkt bei der Kugel bleibt, die ursprunglich fur die der Zielkugel naherliegende gehalten wurde, so entscheidet der Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen. Dasselbe geschieht in dem Fall, wenn der Punkt nach einer erneuten Messung nicht bei der Kugel bleibt, von der ursprunglich angenommen wurde, dass sie der Zielkugel am nachsten sei.


Artikel 29 - Gleicher Abstand

Wenn zwei gegnerische Kugeln die Zielkugel beruhren oder wenn diese der Zielkugel am nachsten liegen und den gleichen Abstand zu ihr haben, konnen folgende drei Moglichkeiten eintreten:

1. Wenn beide Mannschaften keine zu spielenden Kugeln mehr haben, wird der Durchgang
annulliert.
Die Zielkugel fallt der Mannschaft zu, die den vorherigen Durchgang gewonnen hat.
2. Wenn nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfugung hat, so spielt sie ihre Kugeln
und erhalt am Ende des Durchganges so viele Punkte, wie sie Kugeln naher bei der
Zielkugel platziert hat, als die am nachsten liegende gegnerische Kugel.
3. Wenn beide Mannschaften noch uber Kugeln verfugen, so spielt die Mannschaft die
zuletzt gespielt hat, noch eine Kugel, danach der Gegner usw., bis eine Mannschaft
den Punkt mit einer ihrer Kugeln gewinnt.

Wenn gegen Ende des Durchganges nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfugung hat, gelten die Bestimmungen von Satz 3.

Wenn sich am Ende eines Durchganges keine Kugel mehr auf dem Spielgelande befindet, wird der Durchgang annulliert.


Artikel 30 - Fremdkorper an Kugel oder Zielkugel

Alle Fremdkorper, welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften, mussen vor der Messung entfernt werden.


Artikel 31 - Reklamationen

Alle Reklamationen mussen, um zugelassen zu werden, an den Schiedsrichter gerichtet werden. Eine Reklamation findet keine Berucksichtigung, die nach der Annahme des Spielergebnisses vorgebracht wird.

Jede Mannschaft ist fur die Uberwachung der gegnerischen Mannschaft verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln usw.).


Disziplin

Artikel 32 - Strafen fur zu spat kommende Mannschaften

Im Augenblick des Losentscheides uber die Spielpaarungen und bei der Verkundung des Ergebnisses der Ziehung mussen die Spieler am Kontrolltisch anwesend sein.

Wenn eine Mannschaft eine Viertelstunde nach der Verkundung dieser Ergebnisse nicht auf dem Spielgelande/-feld ist, wird sie mit einem Punkt bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft zum Vorteil angerechnet wird.

Fur jeweils weitere 5 Minuten Verspatung erhoht sich die Strafe um einen Punkt.
Dieselbe Strafe wird wahrend eines Wettbewerbes verhangt, nach jeder Ziehung und im Fall einer Wiederaufnahme der Spiele nach einer Unterbrechung (unabhangig vom Grund der Unterbrechung).

Eine Mannschaft hat das Spiel verloren, die eine Stunde nach dem Ende der Verkundung des Ziehungsergebnisses nicht auf dem Spielgelande/-feld anwesend ist.

Eine unvollstandige Mannschaft braucht nicht zu warten, sie hat die Moglichkeit ohne den abwesenden Spieler zu spielen. Sie kann jedoch nicht uber dessen Kugeln verfugen.


Artikel 33 - Verspatet ankommende Spieler

Wenn ein abwesender Spieler nach Beginn eines Durchganges erscheint, darf er an diesem nicht teilnehmen. Er ist erst vom nachsten Durchgang an zum Spiel zugelassen.
Wenn ein abwesender Spieler spater als eine Stunde nach Beginn des Spieles erscheint, verliert er das Recht, an dem Spiel teilzunehmen.

Wenn seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nachsten Spiel unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass die Mannschaft namentlich eingeschrieben ist.
Wenn ein Wettbewerb in Gruppen (?poules") durchgefuhrt wird, kann er am nachsten Spiel teilnehmen (unabhangig von dem Resultat des vorhergehenden Spieles).
Ein Durchgang gilt als ?begonnen", wenn die Zielkugel ?regel-gerecht" auf dem Spielgelande platziert ist.


Artikel 34 - Austauschen von Spielern

Das Austauschen von einem Spieler im ?Doublette" oder von einem oder zwei Spielern im ?Triplette" ist bis zu dem offiziellen Beginn des Wettbewerbes (Signal durch Hupen/Pfeifen oder als Ansage usw.) erlaubt. Voraussetzung ist, dass der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem Wettbewerb fur eine andere Mannschaft eingeschrieben sind.


Artikel 35 - Spielunterbrechungen

Wenn es regnet, muss jeder begonnene Durchgang zu Ende gefuhrt werden, es sei denn, der Schiedsrichter trifft eine andere Entscheidung. Er allein ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jury zu entscheiden, ob ein Spiel unterbrochen oder wegen hoherer Gewalt annulliert wird.

Wenn nach der Ansage zum Beginn eines neuen Abschnittes in einem Wettbewerb (2. Runde, 3. Runde usw.) bestimmte Spiele noch nicht beendet sind, kann der Schiedsrichter, im Einvernehmen mit dem Veranstalter, alle Anordnungen und Entscheidungen treffen, die er fur einen ordentlichen Verlauf des Wettbewerbes fur notwendig erachtet.

Kein Spieler darf sich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters von einem Spiel entfernen oder das Spielgelande verlassen. Bei einem entsprechenden Verstos treten die Bestimmungen der Artikel 32 und 33 in Kraft.


Artikel 36 - Teilung der Preise

Die Teilung der Preise und Vergutungen ist ausdrucklich verboten.
Die Mannschaften, die das Endspiel oder irgendein anderes Spiel austragen und es dabei an Sportlichkeit und Respekt den Zuschauern, den Offiziellen oder dem Schiedsrichter gegenuber fehlen lassen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann die Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse sowie die in Artikel 37 vorgesehenen Masnahmen nach sich ziehen.


Artikel 37 - Unkorrektheiten

Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und im schlimmeren Fall der Anwendung von Gewalt gegenuber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich, entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Masnahmen zu :

1. Ausschluss vom Wettbewerb.

2. Entzug der Lizenz.

3. Einbehalten oder Ruckgabe der Preise.

Alle Masnahmen, die einen Spieler betreffen, konnen auch auf seine Mitspieler angewandt werden.

Die Masnahmen zu den Punkten 1. und 2. sind durch den Schiedsrichter zu verhangen.
Bei Anwendung der Masnahme zu dem Punkt 3. ist diese durch den Veranstalter zu verhangen. Er sorgt dafur, dass die zuruckgehaltenen Preise und Vergutungen (zusammen mit einem Bericht) innerhalb von 48 Stunden zum Vorstand des zustandigen nationalen Verbandes gelangen, der uber ihre Verwendung entscheidet.

In jedem Fall hat der zustandige nationale Disziplinarausschuss die letzte Entscheidung.


Artikel 38 - Aufgaben des Schiedsrichters

Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden Bestimmungen zu uberwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft vom Wettbewerb auszuschliesen, die sich weigern, ihren Anordnungen entsprechende Folge zu leisten.

Die Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten den Anlass zu Zwischenfallen auf dem Spielgelande geben, werden vom Schiedsrichter dem Vorstand des zustandigen nationalen Verbandes gemeldet. Der Vorstand dieses Verbandes wird den oder die Schuldigen vor den zustandigen Disziplinarausschuss laden, der uber die weiteren Masnahmen befindet.


Artikel 39 - Jury

Von allen Fallen, die in diesem Regelheft nicht vorgesehenen sind, ist dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen, welcher der Jury des Wettbewerbes entsprechenden Bericht erstattet.

Die Jury besteht aus mindestens 3 und hochstens 5 Mitgliedern.

Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, die in Anwendung dieses Artikels getroffen werden.

Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Jury entscheidend.
Von jedem Spieler wird korrekte Kleidung gefordert (es ist nicht erlaubt, barfus oder mit unbekleidetem Oberkorper zu spielen). Jeder Spieler, der diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.

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